Allgemeinen Geschäftsbedingungen

FRiiiDA Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt geändert am 19. Januar 2023


§ 1 Allgemeines

(1) Nachfolgende Bestimmungen finden auf die Vertragsbeziehung zwischen der Friiida GmbH – im Folgenden auch kurz „Friiida“ genannt –, Reichshofstraße 175, 58239 Schwerte, Deutschland, und dessen Kunden verbindlich Anwendung. Sie stellen einen Bestandteil des Vertrages dar, dem diese AGB beigelegt worden sind. Dementsprechend finden die nachfolgenden Bestimmungen ausschließlich auf den B2B-Bereich Anwendung.

(2) Es gelten ausschließlich diese AGB. Den vom Kunden eigens vorgelegte Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Von den nachfolgenden Bestimmungen abweichende Regelungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Unterschrift). Eine schriftliche Zusage per E-Mail reicht jedenfalls nicht aus.

(3) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung. Des Weiteren finden diese auf alle Folgegeschäfte Anwendung, ohne dass dies beim Abschluss explizit erwähnt oder vereinbart werden muss.

§ 2 Datenanreicherung, Richtigkeit der Daten, Verwendungsbedingungen des Datenzugriffs

(1) Der Kunde stellt seine hochgeladenen Geschäftsdaten (mittels manueller Erfassung, Eingabe von GoBD-Daten oder Kassenverknüpfung) dauerhaft der Friiida GmbH zu kommerziellen Zwecken zur Verfügung. Diese werden in pseudonymisierter Weise gespeichert.

(2) Der Kunde erklärt hiermit, diese Daten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Friiida zu kommerziellen Zwecken zu überlassen. Nach vorangegangenem Löschantrag gem Art. 17 DSGVO werden die Daten anonymisiert.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, die von ihm übermittelten Daten zu jeder Zeit richtig und unverfälscht zu übertragen. Des Weiteren unterlässt er jedwede Manipulation der gesendeten Daten.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, die von Friiida bereitgestellten Inhalte ausschließlich zu Zwecken der Evaluierung, Verbesserung und Leistungsoptimierung seines Salonbetriebes zu verwenden. Insbesondere die Weitergabe oder sonstige auf welche Art und Weise geartete Verbreitung, Verarbeitung oder Verwendung der bereitgestellten Inhalte an Dritte, welche keine Zugehörigkeit zu seinem Salonbetrieb haben, ist untersagt.

(5) Des Weiteren hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass Personen, die seinem Betrieb zuzuordnen sind (z.B. Mitarbeiter oder Freelancer) und zu innerbetrieblichen Zwecken Kenntnis über die Inhalte erlangen, über diese Stillschweigen bewahren.

(6) Bei Verstoß der vorangegangenen Bestimmungen des § 2 dieses Vertrages gilt eine Konventionalstrafe in Höhe von € 25.000,- (in Worten: Euro fünfundzwanzigtausend) als vereinbart. Dieser Betrag erhöht sich bei wiederholtem Zuwiderhandeln staffelweise nach der Anzahl der bereits begangenen Verstöße. Sonstige zivilrechtliche Leistungsansprüche, die aufgrund des Verstoßes gegen § 2 erwachsen, bleiben hievon unberührt.

§ 3 Angebote und Preise

(1) Angebote von Friiida sind stets freibleibend.

(2) Die von Friiida angegebenen Preise verstehen sich in Euro exklusive der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Mehrwertsteuer.

(3) Für den Fall, dass nach Vertragsabschluss aufgrund einer veränderten Rechtslage zusätzliche oder erhöhte Abgaben (zB Mehrwertsteueränderungen, Währungsausgleich etc.) anfallen, ist Friiida berechtigt, die Mehrkosten auf den Preis aufzuschlagen.

(4) Friiida ist berechtigt, Preise für den Fall gestiegener Kosten (insbesondere Server- und Wartungskosten sowie Kosten aufgrund von Supportdienstleistungen) angemessen anzupassen. Eine solche Anpassung erfolgt durch Mitteilung an den Kunden mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat.

(5) Sämtliche Preise sind wertgesichert nach dem vom Statistischen Bundesamt Deutschland verlautbarten Verbraucherpreisindex. Basiszahl für die Indexberechnung ist der Monat des Vertragsabschlusses. Eine aufgrund der Wertsicherung erfolgende Erhöhung findet erst dann statt, wenn die Basiszahl eine Änderung um 3% oder mehr ins Positive erfährt.

§ 4 Fälligkeit, Verzugsfolgen

(1) Die zu zahlenden Beträge sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Rechnungserhalt an das von der Friiida gesondert angeführte Einzahlungskonto zu überweisen, sofern nichts Anderes vereinbart oder auf der gestellten Rechnung nicht Abweichendes angeführt ist.

(2) Ab Ablauf der jeweiligen Frist ist die Zahlung als fällig anzusehen.

(3) Eine Rechnung gilt als zugegangen, sobald sie dem Kunden postalisch an die von ihm zuletzt mitgeteilte Rechnungsadresse zugestellt wurde oder elektronisch per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse.

(4) Ist die Zahlung fällig, kommt der Kunde aber der Zahlung nicht nach (Zahlungsverzug), fallen Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit an. Der Zinssatz beträgt dabei neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(5) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder erhält Friiida eine unbefriedigende Auskunft über Zahlungsfähigkeit bzw. Vermögenslage, so kann die Friiida ihre zur Verfügung gestellten Leistungen bis zur vollen Zahlung oder entsprechender Sicherheitsleistungen einstellen („Sperre“).

(6) Wird diese Zahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb angemessener Frist nicht erbracht, ist die Friiida berechtigt, den Vertrag zu kündigen und dem Kunden die bisher entstandenen Kosten einschließlich entgangenem Gewinn in Rechnung zu stellen.

§ 5 Gewährleistung und Haftung

(1) Friiida leistet für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS Dienste Gewähr im gesetzlichen Ausmaß.

(2) Werden Leistungen von Friiida von nicht dazu berechtigten Dritten unter Verwendung der E-Mail Adresse und des Passwortes des Kunden in Anspruch genommen, so haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eintreffen des Auftrages zur Änderung der User-ID und des Passwortes oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls bei Friiida, sofern ihn am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, Friiida von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und Friiida die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.

(4) Friiida haftet nicht für Schäden, die kundenseitig aufgrund mangelnder Sicherungsvorkehrungen bei der Datenübermittlung entstehen können. Eine mögliche Schadenersatzpflicht wird auf die Höhe der Jahresgebühr beschränkt. Die Haftung für Schäden aus Datenverlusten wird auf die Höhe beschränkt, die bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wären, maximal jedoch in Höhe der Jahresgebühr. Der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten sowie von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den ist jedenfalls ausgeschlossen. Friiida übernimmt – soweit gesetzlich abdingbar – keine Haftung im Sinne des Produkthaftungsgesetzes.

§ 6 Vertragslaufzeit, Kündigung, Folgen

(1) Verträge können auf unbestimmte sowie auf bestimmte Zeit geschlossen werden.

(2) Wurde der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann der Kunde diesen jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Vertragsmonats kündigen. Ein Vertragsmonat beginnt mit dem Tag des Abschlusses eines Abonnements und endet mit dem Ablauf des Tages des nächsten Monats, der durch seine Zahl dem Tag entspricht, an dem der Vertragsmonat begonnen hat.

(3) Wurde der Vertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, ist er durch Zeitablauf als erfüllt anzusehen.

(4) Durch den Abschluss eines Abonnements ist die Leistung des jeweiligen Abonnements unmittelbar verfügbar.

(5) Friiida ist insbesondere dazu berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beendigen. Ein solcher wichtiger Grund ist insbesondere – aber nicht nur – ein Verstoß gegen die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen (Vertragsverletzung), die Insolvenzeröffnung des Kunden sowie die vorsätzliche oder (grob) fahrlässige Schädigung wirtschaftlicher Interessen von Friiida.

§ 7 Vertragsverletzung und deren Folgen, Vertragsstrafe

(1) Kommt es schuldhaft zu einem Verstoß gegen die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen durch den Kunden oder der dem Nutzerkonto zugrundeliegenden grundsätzlichen Nutzungsbedingungen, denen bei der Registrierung zugestimmt wurde, ist Friiida berechtigt, diesem den Zugang zu den Leistungsinhalten zu verwehren („Sperre“).

(2) Der Kunde haftet für alle durch ihn schuldhaft verursachten Schäden, die Friiida dadurch erlitten hat.

(3) Friiida haftet nicht für Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung und Behandlung sowie Ausnützung nicht durch Friiida vorgesehener Applikationslücken (Bugs) zurückzuführen sind.

(4) Für den Fall eines Verstoßes gegen die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen, mit Ausnahme des § 2 Abs 6 dieses Vertrages, durch den Kunden gilt eine Konventionalstrafe in Höhe von € 1.000,00 (in Worten: Euro eintausend) als vereinbart. Bei wiederholt begangenen Vertragsverletzungen erhöht sich der Betrag staffelweise nach der Anzahl der bereits begangenen Wiederholungen. Sonstige durch Vertragsverletzung entspringende Leistungsansprüche der Friiida bleiben hievon unberührt.

§ 8 Datenschutz

(1) Friiida unternimmt im hohen Maß alle mit der Vertragsabwicklung verbundenen Daten, stets vertraulich und in geeigneter Weise sicher auf den Servern zu speichern. Diese sind mit dem höchstmöglichen Sicherheitsstandard ausgestattet.

(2) Friiida haftet nicht für den Fall, dass Daten aufgrund eines Systemfehlers des Serveranbieters von Friiida oder eines unbefugten Zugriffs Dritter beeinträchtigt werden.

§ 9 anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen.

(2) Zu Gunsten von Friiida ist das Landgericht Hagen in Handelssachen für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Gerichtsstand. Friiida ist aber auch berechtigt, einen anderen Gerichtsstand zu wählen.

§ 10 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit vereinzelter Bestimmungen dieses Vertrages hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Für den Fall der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen werden diese durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die geeignet sind, den wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung ehest möglich zu verwirklichen.